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SOFTWARELIZENZVERTRAG

für Plugins (Erweiterungsprogramme) der RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG zur Nutzung mit der e-Commerce-Software “JTL-Shop”.

Einleitung

Die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG entwickelt und vertreibt Plugins zur Erweiterung der Funktionalität der e-Commerce-Software “JTL-Shop”. Diese Softwareerweiterungen werden den Endnutzern zur Verfügung gestellt, um spezifische Anforderungen und Funktionen innerhalb ihrer Online-Shops zu erfüllen.

Dieser Softwarelizenzvertrag (im Folgenden ‚Vertrag‘) regelt die Bedingungen, unter denen die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG, Siemensstraße 9, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jochen Schloemer und Jonas Staudinger, die Nutzung ihrer Plugins an gewerbliche Kunden, wie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute sowie öffentliche Körperschaften, lizenziert.

1. Allgemeine Bestimmungen

Der Erwerb einer Lizenz erfolgt entweder über den offiziellen JTL ExtensionStore oder direkt über die Webseite der RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG. Mit der Installation eines Plugins erklärt der Nutzer (im Folgenden als „Lizenznehmer“ bezeichnet) sein Einverständnis mit den Bedingungen dieses Vertrags.

Dieser Vertrag umfasst alle Bestandteile des bereitgestellten Installationspakets, einschließlich eventueller Updates, es sei denn, es liegen separate Lizenzbedingungen für Updates vor.

Die Plugins bestehen aus maschinenlesbaren Programmen, teils aus Quellcode und elektronischen Dokumentationen.

Soweit keine Drittanbieterkomponenten verwendet werden, für die andere Lizenzbedingungen gelten, ist die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG der Eigentümer und Urheber dieser Software.

2. Funktionalität

Die spezifischen Funktionen der Plugins und Anweisungen zur Nutzung werden sowohl auf der Website der RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG beschrieben als auch im Installationspaket in Form von Online-Dokumentationen bereitgestellt.

Diese Dokumentationen sind auch unabhängig von der Installation des Plugins zugänglich.

3. Lizenzrechte

Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht exklusives und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Plugins, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Mit der Installation, Vervielfältigung oder anderweitigen Nutzung der Software im JTL-Shop des Lizenznehmers stimmt dieser den Bedingungen dieses Vertrags zu. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht akzeptiert.

Eine Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer die Nutzung des Plugins auf einer einzigen Internetdomain, die bei der Lizenzerwerbung der RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG mitzuteilen ist. Diese Domain wird mit einer Lizenzprüfung verknüpft, die bei der Plugin-Installation erfolgt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nur innerhalb der festgelegten Lizenzbedingungen zu verwenden.

Unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Software ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG untersagt.

Die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, erforderliche Updates bereitzustellen, die aus rechtlichen oder technischen Änderungen resultieren. Ohne diese Updates kann die weitere Nutzung der Software eingeschränkt oder unmöglich sein.

Eine Weitergabe, Vermietung oder Vertrieb der Software, ob verändert oder unverändert, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG verboten.

Die Software ist urheberrechtlich geschützt und wird lizenziert, nicht verkauft.

4. Lizenzprüfung und Nutzung

Für den Betrieb der Software ist eine regelmäßige Lizenzprüfung notwendig, die eine Internetverbindung erfordert. Während dieser Prüfung werden folgende Informationen an die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG übermittelt:

– Domain, auf der die Software installiert ist

– Einzigartige Softwarekennung (Plugin-ID)

– Softwareversion

Falls zum Zeitpunkt der Prüfung keine gültige Lizenz vorhanden ist, deaktiviert sich die Software automatisch. Die Reaktivierung ist nur durch Erwerb einer neuen Lizenz möglich.

5. Information und Kommunikation

Die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG informiert die Nutzer über sicherheitsrelevante Updates, neue Funktionen und andere relevante Informationen über E-Mail, soziale Medien und ihre Website.

6. Subscription und Support

Eine Subscription, die Support und Updates umfasst, ist für die ersten 12 Monate nach Erwerb der Lizenz kostenlos enthalten. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Subscription gegen eine Gebühr, die typischerweise 50% des ursprünglichen Lizenzpreises beträgt, um weitere 12 Monate verlängert werden.

7. Testphase

Eine 14-tägige Testlizenz wird kostenlos zur Verfügung gestellt, um die Eignung und Funktionalität der Software in der jeweiligen Systemumgebung zu prüfen. Nach Ablauf dieser Testphase besteht kein Anspruch auf eine weitere Testlizenz.

8. Gewährleistung

8.1 Die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht. Fehler müssen detailliert beschrieben und nachgewiesen werden, um eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Korrektur zu ermöglichen.

8.2 Die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG wird nach Eingang einer Mängelanzeige angemessene Maßnahmen zur Fehlerbehebung ergreifen, sei es durch Updates oder andere Maßnahmen.

8.3 Sollte sich herausstellen, dass der gemeldete Fehler nicht auf die Software selbst zurückzuführen ist, behält sich die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG das Recht vor, dem Lizenznehmer die Kosten für die Prüfung in Rechnung zu stellen.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG ist auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt, wobei indirekte Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen sind.

10. Rechte Dritter

Sollten durch die Nutzung der Software Rechte Dritter verletzt werden, wird die RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG entweder die Rechte erwerben oder die Software entsprechend anpassen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.2 Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

11.3 Gerichtsstand ist Regensburg.

11.4 Es gilt das deutsche Recht.